Umrüstung der Notrufsysteme von 2G auf 4G
Jeder Aufzug braucht ein Notrufsystem. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DIN EN 81-28-Norm ist ein funktionierender Zwei-Wege-Kommunikationsweg zwingend vorgeschrieben.
In der Vergangenheit wurden Notrufsysteme oft über klassische Telefonleitungen angebunden, welche durch die Digitalisierung der Telefonnetze jedoch zunehmend wegfallen. Viele weitere Aufzugsysteme sind über den 2G-Mobilfunkstandard angebunden; eine Technologie, die in Deutschland bis 2028 abgeschaltet wird. Entsprechend müssen in Deutschland in kürzester Zeit fast eine halbe Millionen Aufzüge und ihre Notrufsysteme auf zukunftstaugliche Technologien umgerüstet werden.
Da Aufzüge ohne einen zuverlässigen Notruf nicht betrieben werden dürfen, kann ein nicht-funktionales Notrufsystem ein Betriebsverbot zur Folge haben. Zusätzlich stellt eine schlechte Verbindung durch eine unzureichende Netzverbindung im Aufzugsschacht ein erhebliches rechtliches Risiko für Betreiber und Montagebetriebe dar, und gefährdet die Sicherheit der Fahrgäste.
Moderne Notrufsysteme, die zur Umrüstung verwendet werden können, sind mit integrierten LTE-Modems ausgestattet. Mit diesen Modems ist eine Notrufverbindung aus der Aufzugkabine selbst möglich.
Doch auch diese Lösung bringt eine zentrale Herausforderung mit sich: Die Signalstärke der Mobilfunkverbindung im Schacht wird häufig überschätzt, was zu abgebrochenen Installationen und kostspieligen Zweitbesuchen führt, bevor eine erfolgreiche Inbetriebnahme des Notrufsystems möglich ist.