- Fortgeschritten erklärt:
Pflichteinbaufälle bezeichnen gesetzlich vorgeschriebene Fälle, in denen Messstellenbetreiber verpflichtet sind, moderne Messeinrichtungen (MME) oder intelligente Messsysteme (iMSys) in Haushalten oder Unternehmen zu installieren. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und zielt darauf ab, die Digitalisierung und Transparenz im Stromverbrauch zu fördern. In der Regel betrifft dies Gebäude mit einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh oder Anlagen zur Stromerzeugung (z.B. Photovoltaikanlagen) mit einer Leistung über 7 kW. Ein Beispiel: Ein Haushalt mit einer Photovoltaikanlage von 8 kW Leistung wird als Pflichteinbaufall klassifiziert und muss mit einem iMSys ausgestattet werden, das den erzeugten und verbrauchten Strom erfasst und an den Energieversorger übermittelt.
Pflichteinbaufälle
« Back to Glossary IndexEinfach erklärt:
Pflichteinbaufälle sind Situationen, in denen gesetzlich vorgeschrieben ist, dass bestimmte Messgeräte, wie z.B. intelligente Stromzähler, eingebaut werden müssen. Dies betrifft oft Haushalte und Unternehmen, die einen hohen Energieverbrauch haben.